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Umweltfreundliches Camping



Wenn man die Kriterien für den „Green Key“ erfüllt, ist man nicht weit von der „Blume“ entfernt – und umgekehrt. Die wesentlichsten Unterschiede sind, dass die „Blume“ verlangt, dass ein erheblicher Teil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammt und dass über die Hälfte der Birnen Niederenergiebirnen sind, während der „Green Key“ eine gewisse Auswahl an ökologischen Waren für den täglichen Bedarf fordert und chemische Unkrautbekämpfung verbietet. Der größte Unterschied liegt jedoch in der Art des Nachweises, dass der Campingplatz die Anforderungen erfüllt. „Green Key“ beruht auf Kontrollbesuchen und Erklärungen, während die „Blume“ überwiegend mit schriftlicher Dokumentation arbeitet.




”Green Key“ ist ein Umweltdiplom, das Beherbergungsunternehmen, darunter Campingplätzen, verliehen wird. Um das Umweltdiplom „Green Key“ zu erlangen, muss der Campingplatz die nachstehenden 72 Umweltanforderungen in 12 Handlungsfeldern erfüllen. Wenn Sie auf einem Campingplatz mit dem „Green Key“ übernachten, haben Sie daher die Gewissheit, dass Sie die Umwelt möglichst wenig belasten. Am hohen Serviceniveau der Plätze wird dagegen nicht gespart, so dass Sie nach wie vor hohen Komfort auf dem Campingplatz erwarten dürfen. Weitere Informationen über den „Green Key“ finden Sie unter www.dengroennenoegle.dk.


1) - Umweltmanagement
- es ist ein Umweltverantwortlicher zu bestimmen
- es müssen eine schriftliche Umweltpolitik und schriftliche Umweltziele ausgearbeitet werden
- es ist eine Mappe mit relevanten Informationen für die Kunden und das Personal anzulegen

2) - Mitarbeiterbeteiligung
- mind. einmal jährlich eine Mitarbeiterbesprechung, auf der die Umweltaspekte mit dem Personal erörtert werden
- umweltverantwortliche Mitarbeiter müssen an einem Kursus über Umweltbedingungen teilnehmen
- umweltverantwortliche Mitarbeiter müssen mind. zweimal jährlich eine Besprechung mit dem Platzleiter über Umweltbelange führen

3) - Informationen der Gäste/Verhalten
- die Gäste zu umweltbewusstem Verhalten auffordern
- schriftliche Anleitungen für die Mitarbeiter über Umweltbelange, so dass sie die Gäste anleiten können 
- Informationen über öffentliche Verkehrsmittel und Angebot grüner Aktivitäten

4) - Wasser
- der Wasserverbrauch muss mind. alle 30 Tage abgelesen werden
- WC-Spülkästen dürfen max. 6 l Wasser pro Spülung verbrauchen 
- es dürfen keine tropfenden Wasserhähne, undichte WC-Spülkästen oder Ähnliches vorhanden sein
- Wasserdurchfluss in Handduschen max. 10 l pro Minute
- Wasserdurchfluss aus Wasserhähnen in Spülbecken max. 8 l pro Minute
- Urinale dürfen nicht mit größeren Wassermengen als notwendig gespült werden, z.B. durch Anbringen von Druckknöpfen, Bewegungsmeldern o.Ä. 
- Beim Einkauf von Wasch- und Spülmaschinen sind Industriemodelle zu kaufen, es sei denn, dass andere Lösungen die umwelt- und energiegerechtesten sind
- Bei Schwimmhallen muss die Lufttemperatur min. 2º C höher als die Wassertemperatur im Becken sein

5) - Wäsche und Reinigung
- Wasch- und Reinigungsmittel müssen den Anforderungen des „Grünen Schlüssels“ über Wasch- und Reinigungsmittel entsprechen 
- falls den Gästen Waschmittel zur Verfügung gestellt werden, ist durch Aushang über die richtige Dosierung zu informieren
- Papierhandtücher und Toilettenpapier müssen aus ungebleichtem Papier oder aus Umweltpapier hergestellt seie

6) - Abfall
- es muss eine Abhol-/Recyclingregelung für alle Fraktionen eingeführt werden, für die es in der jeweiligen Gemeinde Sammelmöglichkeiten gibt
- es ist eine leichtverständliche Mülltrennungsanleitung zur Quellensortierung auszuhängen
- die Gäste müssen die Möglichkeit haben, ihren Abfall in mind. vier Fraktionen + gebrauchte Batterien an zentral platzierten Sammelstellen zu trennen
- Vereinbarung mit Lieferanten zur Abholung von Transportverpackungen und soweit möglich anderen Formen von Verpackungen

7) - Energie
- Der Stromverbrauch muss mind. alle 30 Tage abgelesen werden
- Der Campingplatz muss mind. jedes dritte Jahr von einem Energiesachverständigen überprüft werden
- Winterbeheizte Räume müssen Zwei- oder Mehrschichtverglasung haben
- die Wärmetauscherflächen von Belüftungsanlagen sowie Wärme- und Kühlflächen sind mind. einmal jährlich zu reinigen
- es ist eine Belüftungsregelung einzurichten, so dass die Belüftung in Gemeinschaftsbereichen und der Küche abgeregelt wird, falls diese Einrichtungen nicht
genutzt werden. Die Regelung kann manuell erfolgen.

8) - Restaurant, Café, Grillbar, Laden
- rauchfreier Bereich im Restaurant
- bei der Neuanschaffung von Hauben- und Tunnelspülmaschinen sind Maschinen mit einer max. Wasseraufnahme von 3,5 l pro Korb zu wählen
- bei der Neuanschaffung von Spülmaschinen dürfen nur Industriemodelle gekauft werden, es sei denn, eine andere Maschine ist die umwelt- und
energierichtige Lösung
- an Spülmaschinen sind Schilder anzubringen, wie die betreffende Maschine so zweckmäßig wie möglich genutzt wird, so dass der Wasserverbrauch so
niedrig wie möglich ist
- Fettfilter in der Absauganlage der Küche sind nach Bedarf, jedoch mind. einmal wöchentlich zu reinigen
- alle Kühl- und Gefriermöbel ohne automatische Abtaufunktion sind regelmäßig und mind. zweimal jährlich abzutauen
- Kühl-, Gefrier- und Wärmeschränke/-räume sowie Öfen müssen mit intakten Dichtungsleisten versehen sein
- alle Kühlaggregate und Verdampferflächen sind regelmäßig und mind. einmal jährlich zu reinigen 
Anforderungen an das Warensortiment
- es muss eine Auswahl von mindestens zehn ökologischen Waren des täglichen Bedarfs im Laden zum Verkauf angeboten werden (Molkereiprodukte, Brot,
Nährmittel, Mehl, Cornflakes oder Wein sowie sonstige wahlfreie Produktgruppen)
- das Warensortiment darf nur Wasch- und Reinigungsmittel, Seife und Shampoo umfassen, die den Anforderungen des „Green Key“ für Reinigungs-
und Waschmittel entsprechen
- das Warensortiment darf nur Küchenrolle und Toilettenpapier umfassen, die aus ungebleichtem Papier oder Umweltpapier hergestellt sind

9) - Freiflächen
- es dürfen keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel angewandt werden, es sei denn, die Bekämpfung von Schädlingen und Pflanzen ist gesetzlich
vorgeschrieben
- Bei Neuanschaffungen müssen Rasenmäher entweder elektrisch oder mit bleifreiem Benzin betrieben werden oder mit Katalysator versehen bzw. für den
Handbetrieb vorgesehen sein 
- künstliche Bewässerung mit Wasser vom Wasserwerk darf nur im Zeitraum 18-7 Uhr erfolgen
- es muss ein angemessen großer Bereich für Radfahrer vorhanden sein, zu dem Autos keinen Zugang haben

10) - Grüne Aktivitäten
- (nur Idealkriterien)
11) - Verwaltung
- Briefpapier und Kopierpapier müssen (bei Neuanschaffungen) das Umweltzeichen tragen
- Computer und Kopierer müssen (bei Neuanschaffungen) mit automatischer Standby-Funktion ausgestattet sein
- Falls der Campingplatz neue Vereinbarungen über die Produktion eigener Drucksachen, Prospekte oder sonstige Publikationen abschließt, müssen die
Drucksachen entweder das Schwanenzeichen tragen oder von einer umweltzertifizierten EMAS Druckerei hergestellt sein

12) - Hütten
- eine Möglichkeit zum Ablesen des Stromverbrauchs an der einzelnen Hütte (bei Neueinrichtung) 
- Heizungsregelung muss vorhanden sein, so dass die Heizung abgestellt oder auf 18°C gesenkt und der Kühlschrank abgeschaltet wird, wenn die Hütte in
einem Zeitraum von mind. einer Woche nicht vermietet ist
- Bei Neuanschaffungen von Kühlschränken muss der Energieverbrauch mit A oder B klassifiziert sein
- Fenster in Hütten, die im Winterhalbjahr beheizt sind, müssen mit Zwei- oder Mehrschichtverglasung ausgestattet sein 
- Der Gast ist durch Aushang aufzufordern, Strom- und Wärmeverbrauch zu begrenzen
- in einer Anzahl von Hütten muss Rauchverbot herrschen. Darauf ist durch Aushang hinzuweisen.




Die „Blume“ ist das offizielle europäische Umweltzeichen, das garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte hohe Umweltanforderungen erfüllen. Das Zeichen gibt es inzwischen für verschiedene Warengruppen – und ständig kommen neue hinzu. Weitere Information über die „Blume“ finden Sie unter www.ecolabel.dk.


Übersicht über alle Plätze zum Thema Umweltfreundliches Camping.

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